
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch dieses Jahr möchte ich Ihnen kurz vor Jahresende einige Informationen über unser gemeindliches Geschehen weitergeben. Gemeinschaftlich haben wir im Jahre 2009 wieder sehr viel Positives für unsere beiden Ortsteile erreicht. Ich denke hier nur an die Veranstaltungen im Zusammenhang mit der 950-Jahr-Feier Sachsenried, an die Einweihungsfeierlichkeiten unseres Dorfplatzes oder an den Festabend zum 60. Geburtstag der Landjugend Schwabsoien.
Viele Bürgerinnen und Bürger setzen sich für unsere Gemeinde ein. Sie engagieren sich in den zahlreichen Vereinen und tragen dazu bei, dass unsere Gemeinschaft auch zukünftig bestehen und funktionieren kann.
Bei all diesen Personen möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
Für die bevorstehenden Feiertage wünsche ich Ihnen und allen Menschen, die Ihnen nahe stehen, eine gesegnete Weihnacht und ein gesundes, friedvolles Jahr 2010.
Ihr
Konrad Sepp
1. Bürgermeister
Wie Sie sicherlich aus einigen Berichten in der örtlichen Tageszeitung entnommen haben besteht die Möglichkeit, im Bereich der Wasserversorgung die zu viel bezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern.
Vorab die Erklärung wie es hierzu kam:
Die Gemeinde Schwabsoien ist im Bereich der Wasserversorgung als Unternehmer tätig. Der Verkauf bzw. die Lieferung von Wasser wird seitens der Kommune als Gewerbe betrieben; wir sind daher auch umsatzsteuerpflichtig und müssen auch jährlich - wie ein jeder andere Gewerbetreibende - entsprechende Steuererklärungen ans Finanzamt abgeben. Einen kleinen Unterschied zu privaten Gewerbetreibenden gibt es jedoch schon - die Gemeinde darf aus gesetzlicher Vorgabe keinen Gewinn erzielen.
Bis zum Jahr 2000 haben die Kommunen für Beiträge und Hausanschlüsse den gesetzesmäßig verminderten Steuersatz von 7 % weiterverechnet.
Das Bundesminissterium der Finanzen hat mit Schreiben am 04.07.2000 verfügt, "...dass diese Leistungen als selbständige Hauptleistung anzusehen ist, welche dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt".
Daher waren die Gemeinden dazu verpflichtet, bei Beiträgen und Hausanschlüssen ab 11.08.2000 den vollen Steuersatz anzuwenden. Bis zum Jahr 2006 waren dies 16 %; ab 2007: 19 %.
Mit Urteil vom 08.10.2008 hat der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Finanzgericht entschieden, dass auf die genannten Leistungen der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % anzuwenden ist. Aufgrund des zu dieser Gerichtsentscheidung ergangenen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.04.2009 und des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 08.04.2009 ist der ermäßigte Steuersatz auch auf Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge sowie auf Kostenerstattungen für Wasserhausanschlüsse anzuwenden.
Es wurde jedoch den Gemeinden freigestellt, ob überhaupt Rückzahlungengetätigt werden. Der Gemeinderat Schwabsoien hat hierzu am 14.09.2009 die Umsatzsteuer-Rückzahlung beschlossen.
Im Oktober 2009 wurden daraufhin alle betroffenen Bürger in Schwabsoien und Sachsenried angeschrieben und über die mötliche Rückzahlung informiert.
Die Rückzahlung erfolgt jedoch nur auf Antrag; das entsprechende Formular lag dem Informationsschreiben bei und kann bis 30.06.2010 bei der Gemeinde eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur Frage der "Vorsteuerabzugsberechtigung"
Vorsteuerabzugsberechtigt sind - mit einigen Ausnahmen - umsatzsteuerpflichtige Gewerbetreibende. Diese Gewerbetreibenden können sich die zu zahlende Umsatzsteuer über ihre Steuererklärung als sog. Vorsteuer vom Finanzamt wieder erstatten lassen. Daher bekommen diese Firmen keine Umsatzsteuer zurückerstattet. Um nun eine doppelte Steuerrückzahlung zu vermeiden, ist eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung dringend notwendig. Wir sind vom Finanzamt informiert worden, dass die von Ihnen auf dem Rückantwortschreiben erklärten Angaben seitens der Finanzbehörde geprüft werden.
- Zusammengefasst:
- Privatleute sind in der Regel "nicht vorsteuerabzugsberechtigt";
- Gewerbetreibende sind in der Regel "vorsteuerabzugsberechtigt".
Da innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft insgesamt über 1.000 Bescheide zur Rückzahlung anstehen, war eine Bearbeitung der Rückzahlungsanträge erst ab Dezember 2009 möglich.
Seitens der Verwaltung wurde versprochen, dass jeder derzeit vorliegende Rückzahlungsantrag noch vor Weihnachten ausbezahlt wird.
Die Veranlagung von unbebauten, bebaubaren Grundstücken in beiden Ortsteilen wurde jetzt im November durchgeführt. Nachdem eine Beitragsverjährung nach vier Jahren ab Beitragspflicht eintritt, musste diese Veranlagung zwingend erledigt werden!
Die Gemeinde erhebt von diesen Grundstückseigentümern sowohl die Grundstücksfläche als auch eine fiktive Geschossfläche von 300 m². Dieser Geschossflächenparameter wurde von der Verwaltung nicht willkürlich festgesetzt. Hier gibt es natürlich umfangreiche Rechtssprechung, an die wir uns als Gemeinde halten müssen.
Nachdem die Geschossflächen der bestehenden Gebäude durch die gründliche Aufnahme im Jahr 2008 der Verwaltung vorliegen, konnten wir eine sehr exakte Durchschnittsfläche ermittlen. Da bei der Geschossfläche sowohl der Keller als auch ein ausgebautes Dachgeschoss mit einberechenet werden muss (bitte nicht mit der Wohnfläche verwechseln!), haben wir in beiden Ortsteilen nur vereinzelt Gebäude, die eine Geschossfläche unter 300 m² aufweisen.
Zunächst war angedacht, mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine gemeinsame Sitzung abzuhalten. Dies war jedoch, da es sich um einzelne persönliche Angelegenheiten handelt, leider nicht möglich. Sollten hierzu noch offene Fragen bestehen, so stehen Herr Seelig von der Verwaltungsgemeinschaft und ich für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Uns im Gemeinderat ist sehr wohl bewusst, dass hier auf die Grundstückseigentümer dieser Baulücken eine enorme finanzielle Belastung zugekommen ist. Diese Veranlagung brachte auch wieder sehr viel Unruhe in unsere beiden Ortsteile.
Wenn jedoch jetzt von einigen Betroffenen behauptet wird, dass diese Beiträge überraschend gekommen seien, so muss ich schon entgegenhalten, dass ich auf dieses Thema bereits seit zwei Jahren in den Bürgerversammlungen und auch in den Bürgerbriefen hinweise!
Auch die nachträgliche Änderung der Abwassersatzung hinsichtlich der Veranlagung der Geschossfläche wirft bei den Betroffenen Unverständnis auf. Hierzu möchte ich anmerken, dass eine Zwischenfinanzierung der ausstehenden Herstellungsbeiträge durch eine Kreditaufnahme die Gemeinde Schwabsoien finanziell nicht belastet hätte. Die anfallenden Zinsen hätten in die Gebühren für die Abwasserentsorgung eingerechnet werden müssen.
Nch vorsichtiger Schätzung der Verwaltung hätte dies für alle Gebührenpflichtigen eine Gebührenmehrung von ca. 50 Cent pro m³ Abwasser bedeutet - wäre diese Art der Veranlagung gerechter gewesen?
Die betroffenen Grundstückseigentümer investieren in die Zukunft und verfügen über voll erschlossenen Baugrund, den sie entweder selbst oder durch ihre Nachkommen jederzeit bebauen können. Auch ein freier Verkauf dieser Baulücken wäre natürlich möglich.
In Sachsenried müssen auch die unbebauten, bebaubaren Grundstücke bezüglich der neuen Wasserversorgung veranlagt werden.
Hier kommt laut Satzung lediglich die Grundstücksfläche zum Ansatz. Eine fiktive Geschossfläche wird - so wie auch in Schwabsoien - vorläufig nicht in Rechnung gestellt! Die Veranlagung der Grundstücksfläche wurde - wie auch bei der Wasserversorgungsanlage Schwabsoien - mit 1,70 Euro + 7 % Mehrwertsteuer zum Ansatz gebracht.
Über das Konjunkturpaket II werden wir das alte Schulgebäude in Schwabsoien sanieren. Die Umbaumaßnahmen beziehen sich hauptsächlich auf eine energetische Modernisierung des Gebäudes. Der vordere Teil des Schulhauses wurde um das Jahr 1900 errichtet. 1972 fand der Abriss des auf der Ostseite befindlichen Lehrerhauses statt. Dadurch konnte die Schule mit weiteren Klassenzimmern und einer Kleinturnhalle erweitert werden. In den Jahren 1988/89 fand erneut eine Erweiterung des Schulgebäudes mit diversen Nebenräumen wie Lehrerzimmer, Sekretariat, Lehrmittel- und Geräteraum statt.
Ende der 90er Jahre konnte der Schulstandort Schwabsoien mit dem neuen Schulgebäude ergänzt werden. Um unsere Grundschule attraktiv und umweltbewußt betreiben zu können, ist die Modernisierung des älteren Gebäudes dringend notwendig und bedarf einer energetischen Sanierung.
Die jetzige Planung sieht vor, dass Wärmeschutzfenster und eine Hackschnitzelheizanlage eingebaut werden sollen. Die Gebäudeaußenhülle wird mit einem Vollwärmeschutz ausgestattet. Weiter ist eine Ertüchtigung der Heizungs- und Lüftungsanlage der Turnhalle und eine energetische Dachsanierung des Gebäudes geplant. Ein barrierefreier Zugang und auch ein neues Fluchtwegekonzept wird geschaffen; die sanitären Anlagen aus dem Jahr 1972 werden im Gesamtprojekt erneuert. Alle Klassenzimmer erhalten abschließend eine dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (damit ist für den notwendigen geregelten Luftaustausch gesorgt!).
Für diese Maßnahmen wurden vom Büro Baab/Deschler Gesamtkosten in Höhe von 734.111 Euro (brutto) ermittelt. Von den 726.058 Euro (brutto) zuwendungsfähigen Kosten werden vom Bund (75 %) bzw. vom Feistaat Bayern (12,5 %) getragen.
Insgesamt erhalten wir somit eine Förderung von 635.300 Euro.
Der Gemeinde verbleibt ein Restbetrag von 98.811 Euro, der finanziell geschultert werden muss. Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftskrise und den damit verbundenen Mindereinnahmen der Kommunen, passt diese Investition nicht unbedingt in unsere Haushaltsplanung.
Ich persönlich bin der Meinung, dass dieses Geld langfristig gut angelegt sein wird. Wir kleinen Gemeinden müssen alles dafür tun, dass die Grundschulen ein fester Bestandteil in unseren Dörfern bleiben.
Durch die Modernisierung des Schulgebäudes schaffen wir für unsere Schülerinnen und Schüler in der Grundschule eine gesunde und lernfreudige Umgebung. Die Umbaumaßnahmen sollen nach derzeitiger Planung im Jahre 2010 zum Abschluss gebracht werden.
Aus der vom Ingenieurbüro Ammann & Bäumler, Börwang, erstellten Machbarkeitsstudie für den Hochwasserschutz im Bereich Angerbach wurde die Maßnahme "Breites Tal" entwickelt. Diese Hochwasserschutzmaßnahme wurde für das Konjunkturpaket II angemeldet. Die kompletten Bewerbungsunterlagen waren bereits fertig gestellt und konnten somit kurzfristig eingereicht werden. Auch hierfür bekam die Gemeinde Schwabsoien eine Förderzusage in Höhe von 47.250 Euro. Bei einer geschätzten Bausumme von 105.000 Euro sind dies 45 % Zuschuss von Bund und Land.
In der letztjährigen Bürgerversammlung habe ich eine vorsichtige Kostenschätzung von ca. 50.000 Euro genannt. Diese Kosten haben sich aufgrund von Bodenverbesserungen mittels Kalk/Zement zu jeder Schüttlage und auch des notwendigen Bodenaustausches verdoppelt. Ferner werden wir das Material im Bereich Kreisstraße WM3 / Breittalweg entnehmen und hier ein Auffangbecken schaffen. Die Technik im Damm wurde auf das Nötigste begrenzt. Es wird lediglich ein Grundablass in Form einer Ablaufleitung DN 300 installiert. Der Damm im Bereich des Skiliftes weist eine maximale Höhe von 2,5 m auf und wird sanft in die dortige Landschaft eingebunden. Es können zukünftig ca. 115.000 m³ Waser zurückgehalten werden. Der Baubeginn soll unmittelbar nach Abschluss des Wasserrechtsverfahrens erfolgen. Nach derzeitiger Einschätzung könnte mit der Umsetzung der Maßnahme im Frühjahr 2010 begonnen werden. Damit wird nun ein Teil des Gesamtkonzeptes Hochwasserschutz Angerbach realisiert.
Wir müssen uns jedoch darüber im Klaren sein, dass diese Einzelmaßnahme keinen umfassenden Schutz für Schwabsoien bietet. Mit diesem Dammbauwerk kann nur eine Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Breiten Tal gewährleistet werden.
Das Wasser des Angerbaches und das Oberflächenwasser aus dem Bereich des Gemeindewaldes kann bei einem Hochwasserereignis verständlicherweise nicht zurückgehalten werden. Die Gemeinde muss - immer an den finanziellen Möglicheiten orientiert - den Hochwasserschutz in diesem Bereich weiter voran treiben. Es sind im Oberlauf des Angerbaches zwei kleine Maßnahmen in der Gesamtplanung berücksichtigt, die sicherlich in den nächsten Jahren umgesetzt (müssen!).
Flurneuordnung der Gemarkung Schwabsoien
Im Februar 2009 haben wir die betreffenden Grundstückseigentümer über dieses Thema informiert; hierzu wurden insgesamt 130 Fragebögen versandt. Bei der Gemeinde sind 102 Rückantwortschreiben eingegangen. Das Ergebnis der Befragung hat ergeben, dass sich 52 Grundstückseigentümer mit einer Gesamtfläche von 344 ha für eine Flurordnung aussprechen; 50 Grundstückseigentümer mit einer Fläche von insgesamt 243 ha sind gegen eine Neuordnung. 28 Eigentümer - das sind rund 22 % - haben sich nicht geäußert.
Der Satz in meinem Anschreiben
"Sollte kein Rücklauf des Fragebogens erfolgen, so wird davon ausgegangen, dass Sie mit einer Flurneuordnung einverstanden sind"
war natürlich nicht ganz ohne Hintergedanken.
Die Formulierung hat den einen oder anderen Grundstückseigentümer eventuell doch dazu bewegt, eine Entscheidung zu treffen und diese Entscheidungsfindung auch zu artikulieren! In den einzelnen Versammlungen hat sich eindeutig heraus kristallisiert, dass insbesondere die praktizierenden Landwirte fast geschlossen hinter dem Verfahren stehen. Mit Herrn Schartl und Herrn Holzmann vom Amt für Ländliche Entwicklung soll nun im neuen Jahr die weitere Vorgehensweise besprochen werden. Fakt ist, dass die Gemeinde Schwabsoien sich nunmehr etwas mit den Aktivitäten zurücknimmt; die Initiative muss zukünftig von den Grundstückseigentümern ausgehen. Diese sollten mit dem Amt abklären, ob eine Flurneuordnung der Gemarkung Schwabsoien als sinnvoll betrachtet wird.
Der Dorfplatz konnte heuer am 14. Juni eingeweiht werden. Der Gesamtkostenanteil für den Dorfplatz und für den Vorplatz auf der Südseite der Schule beträgt 79.226,86 Euro - diesselbe Summe und somit 50 % haben wir vom Amt für Ländliche Entwicklung erhalten.
Beide Maßnahmen sind abgeschlossen und bedeuten für unsere Ortschaft und für unsere gesamte Region eine bessere Verkehrsanbindung - für die Infrastruktur unseres westlichen Landkreises ist dies ein sehr wichtiger Schritt.
Durch den dreispurigen Ausbau der Bundesstraße 17 zwischen Hohenfurch und Denklingen mussten wir im Juli vier Wochen ein extremes Verkehrsaufkommen dulden; der gesamte Verkehr in Richtung Süden wurde durch unseren Ortsteil Schwabsoien umgeleitet. Nachdem durch die Unvernunft mancher Verkehrsteilnehmer ein gefahrloses Überqueren der Straße durch unsere Schulkinder nicht mehr möglich erschien, war die Verkehrsregelung durch eine mobile Verkehrsampel notwendig. Im Oktober mussten wir nochmals eine knappe Woche den Verkehr ertragen. Es ist in beiden Zeiten "Gott sei Dank" nichts passiert.
Der Ausbau unserer Staatstraße zwischen Schwabsoien und Altenstadt ist ebenfalls abgeschlossen. Die Fahrbahn wurde am 29.10.2009 wieder freigegeben. In vier Monaten (Sperre ab 22.06.2009) wurde die Straße neu angelegt, verbreitert, teilweise erhöht und mit einer Linksabbiegespur nach Schwabbruck ausgestattet. Die Staatstraße ist nun optimal ausgebaut und unsere Betriebe im Gewerbegebiet haben somit eine gute Anbindung an das überörtliche Straßennetz!
In dieser Zeit erreichten mich zwei Schreiben mit zahlreichen Unterschriften von den Anwohnern der Schongauer Straße und Füssener Straße. In beiden Schreiben wurde auf die Verkehrssituation - insbesondere auf die zu hohe Geschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge - im Ortseingangsbreich hingewiesen.
Ich habe diese beiden Schreiben - unterstützt mit meinen Feststellungen - an das Straßenbauamt Weilheim (jetzt: Staatliches Bauamt Weilheim) weitergeleitet. Meines Erachtens sind sog. Verkehrsinseln durchaus ein probates Mittel zur Geschwindigkeitsminderung. Das Straßenbauamt und auch das Landratsamt haben die Lösung zwar als sinnvoll erachtet, eine Kostenübernahme bzw. finanzielle Unterstützung kann jedoch von beiden Ämtern nicht erfolgen.
Die Gemeinde müsste die baulichen Maßnahmen an Kreis- bzw. Staatsstraße selbst finanziell schultern. Dies ist jedoch momentan nicht möglich. Das Landratsamt versucht zumindest den Grunderwerb an der Engstelle Weber/Gast zu tätigen. Mit einem Ausbau der Kreisstraße WM3 (Füssener Straße) ist vermutlich in nächster Zeit nicht zu rechnen.
Wir haben uns im Gemeinderat Gedanken über die Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes für unsere beiden Ortsteile gemacht. Diese Möglichkeit werden wir auf jeden Fall prüfen und im Gremium beraten.
An der Grundschule werden derzeit nur noch vier Klassen unterrichtet. Dabei handelt es sich um Regelklassen; sogenannte Kombiklassen konnten aus Gründen der sinkenden Schülerzahlen im Schuljahr 2009/2010 nicht mehr eingerichtet werden.
Die Gesamtschülerzahl ging auf 97 Kinder (111 Kinder im Schuljahr 2008/2009) zurück. 40 Schwabsoier, 13 Sachsenrieder und 44 Schwabbrucker Kinder besuchen derzeit die Grundschule in Schwabsoien. Die Mittagsbetreuung der Schulkinder findet auch in diesem Schuljahr wieder im Kindergarten "Sonnenblume" in Schwabsoien statt. Derzeit wird dieses Angebot von vier Kindern in Anspruch genommen.
In unserem zweigruppigen Kindergarten "Sonnenblume" werden derzeit insgesamt 38 Kinder betreut. Seit diesem Kindergartenjahr besucht zusätzlich ein behindertes Kind unsere Einrichtung; gesetzesmäßig haben wir hierzu einen integrativen Platz ausweisen können. Ich finde es für sehr wichtig, dass dieser Schritt gemacht werden konnte und somit das Kind in vertrauter Umgebung mit den gleichaltrigen Kindern im Dorf den Kindergarten besuchen kann.
Im Kindergarten haben wir, nachdem der Gemeinde-Unfallversicherungsverband - GUVV- die Abstände der Schaukel beanstandet hat, im Außenbereich Veränderungen vornehmen müsen. Die neue Schaukel wurde von unserem Förderverein bezahlt und einige fleiße Väter haben zusammen mit Hausmeister Josef Basetti die Umgestaltung vorgenommen.
Den Helfern und unserem Förderverein hierfür vielen Dank!
Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Bebauungsplan Innerortsbereich Schwabsoien
Das amtliche Aufstellungsverfahren befindet sich in der Schlussphase; die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im Sommer abgewogen. Die Auslegung ist abgeschlossen; die durch den Gemeinderat abgewogenen Inhalte werden nochmals den betreffenden Behörden vorgelegt.
Der Bebauungsplan soll Anfang 2010 rechtskräftig werden.
Als wichtigste Festsetzung gilt die Beschränkung der Wohneinheiten. Dadurch soll einer unverhältnismäßig großen Verdichtung unserer Ortschaft vorgebeugt werden.
Dei Wohneinheiten werden wie folgt beschränkt:
Bei Grundstücken mit einer Fläche
bis zu 600 m² sind zwei Wohneinheiten zulässig;
bis 1.000 m² sind drei Wohneinheiten zulässig;
bis 1.500 m² sind vier Wohneinheiten zulässig;
bis 2.100 m² sind fünf Wohneinheiten zulässig;
und bis 2.800 m² sind sechs Wohneinheiten zulässig.
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird im Parallelverfahren durchgeführt. Der rechtskräftige Innerortsbebauungsplan muss hier mit aufgenommen werden. Das Verfahren wird noch einige Monate in Anspruch nehmen.
Die Geschichte unserer beiden Ortsteile muss dringend aufgearbeitet werden. Insbesondere die letzten Jahrzehnte sollten durch Zeitzeugen belegt und niedergeschrieben werden.
Hierzu hat sich ein "Historischer Kreis" gebildet. Bislang nahmen an den einzelnen Treffen bis zu 18 Bürgerinnen und Bürger aus Sachsenried und Schwabsoien teil.
Herr Alfred Kästl aus Schwabsoien (Tel. 343) hat sich bereit erklärt, die Koordination zu übernehmen.
Der Arbeitskreis hat sich die Aufgabe gestellt, Informationen, Dokumente, Bilder und Wissenswertes über unsere Ortsteile zu sammeln und zu archivieren.
Hierzu benötigen wir jedoch Ihre Mithilfe!
Bitte helfen Sie uns bei dieser wichtigen Aufgabe durch
Bitte melden sie sich bei Herrn Kästl oder bei der Gemeindeverwaltung - wir sind für jeden Beitrag und für jede Art der Unterstützung dankbar.
Unser langjähriger Wasserwart Alfred Gast möchte aus Altersgründen die Tätigkeit als Wasserwart abgeben.
Der Gemeinderat hat bereits den Nachfolger bestimmt.
Ab 01.01.2010 ist Andreas Reich aus Altenstadt (Tel. 08861/4297) für unsere beiden Wasserversorgungsanlagen Schwabsoien und Sachsenried zuständig.
Der für die Gemeinde jahrelang tätige Feldgeschworene Werner Stich muss seine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.
Der Gemeinderat bestellte Michael Zwick, Punzenbergweg 2, Schwabsoien, als Feldgeschworenen für die Gemeinde Schwabsoien.
Den beiden langjährigen Mitarbeitern Alfred Gast und Werner Stich möchte ich auf diesem Wege öffentlich danken. Ihr pflichtbewusstes Handeln war vorbildlich - es war immer Verlass auf die Beiden.