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Betreuung bei Altersverwirrtheit

 

 Pflegschaft und Vormundschaft gehören der Vergangenheit an.

 

Der Wille des betroffenen Menschen wurde dabei nur sehr wenig beachtet. Die "Entmündigung" ist dem gemeinsamen, freundschaftlichen Miteinander zwischen dem Betreuten und dem Betreuer gewichen.

 

Der mündige Bürger, der aufgrund einer Erkrankung (im körperlichen oder seelischen Bereich) seine Rechtsgeschäfte, wie die Erledigung seiner sozialen Alltagsdinge, seiner Vermögensangelegenheiten, oder z. B. seiner Rentenangelegenheiten, nicht mehr selbständig erledigen kann, bekommt per Gesetz zur Unterstützung einen gesetzlichen Vertreter: den Betreuer.

 

Diese Person Ihres Vertrauens können Sie entweder durch eine Vollmacht, besser aber durch eine Betreuungsverfügung bereits jetzt "in guten Tagen" bestimmen.

Die Betreuungsverfügung bestimmt...

wen Sie als Betreuer vorschlagen oder wen Sie ablehnen,  

welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen,  

ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,  

welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen,

welche ambulanten Dienste für Sie tätig sein sollen.

 

Die Betreuungsverfügung... muss schriftlich abgefasst sein,  kann kostenlos beim Amtsgericht hinterlegt werden,

sollte in Kopie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahrt werden.

 

Was ist zu tun?

 

Füllen Sie die Betreuungsverfügung aus, besprechen Sie es gemeinsam mit einer Person Ihres Vertrauens!

 

Sie können dieses Formular kostenlos beim Vormundschaftsgericht hinterlegen.