Dietleried – der Brand von 1885

 

Über die Zerstörung des Dietlerieder Hofes durch Brandstiftung sind vermutlich diese Presseartikel der einzige existente Nachweis über das damalige Geschehen.

Über den Wiederaufbau des Hofes ist weder Zeitpunkt noch Bauherr bekannt.

 

Zeitungsberichte vom 8., 9./10. und 11. August 1885 aus den Schongauer Nachrichten (recherchiert von Jochen Trumm)

 

Aus Ingenried, 6. August, wird den „Schong. Nachr.“ geschrieben: Heute Früh 5 Uhr ertönte Feuerlärm, daß es in Dietelried brenne und leider war es so. Das Wohngebäude nebst Stallungen des Dietelriederbauern stand in vollen Flammen. Die Feuerwehr von Sachsenried war zum Theil schon angerückt, als auch schon die Feuerwehr Ingenried mit 75 Mann auf dem Platze war, obwohl nach Ingenried kein Feuerreiter kam. Die Nebengebäude wurden gerettet. Es zeichneten sich durch ihre tüchtige Leitung, durch Besonnenheit und die Umsicht bei solchem Großfeuer die H.H. Commandanten von Ingenried und Schwabsoien aus. Ebenso gaben dieselben, namentlich ein Feuerwehrmann aus Ingenried, der zwar ohne Abzeichen erschienen war und später vom Platze gewiesen wurde (aber er ging nicht) wohlmeinende und praktische Rathschläge bezüglich des Abräumens. Brandstiftung wird vermuthet. Versicherung nicht hoch.

 

Schongau. Der gestern von uns gemeldete Brand in Dietelried wurde durch den 15jährig. Hütbuben des abgebrannten Bauern veranlaßt. Schon wiederholt war derselbe seinem Dienstherrn entlaufen und aus Rache, weil er jedesmal von seiner in Peiting lebenden Mutter wieder in den Dienst zurückgebracht wurde, zündete er nun das Anwesen seines Herrn an. Der jugendliche Verbrecher, welcher völlig geständig ist, wurde gestern Abends in die hiesige Fronveste eingeliefert. Der Brandschaden ist ein sehr bedeutender und wird solcher durch die Versicherung nur theilweise gedeckt, um so mehr, daß außer einem Heuvorrath von ca. 60 Fuder auch ungefähr 150 Schaff Korn mit zu Brande gingen. Gerüchterweise verlautet ferner, daß auch ein ziemlich erheblicher Werth in Papiergeld und Obligationen mitverbrannt sei.

 

Die Vorstandschaft der freiw. Feuerwehr Sachenried ersucht uns um Aufnahme folgender öffentlicher Erklärung: Der Artikel aus Ingenried, betr. den Brand in Dietelried in Kro. 176 der „Schong. Nachr.“ enthält mehrfach unrichtige und augenscheinlich von Gehässigkeit distirte Auslassungen, es wird daher zur Richtigstellung in bezüglicher Sache Folgendes bekannt gegeben: Die freiw. Feuerwehr Sachsenried hat ihre Schuldigkeit in vollstem Maße gethan. Dieselbe war nicht nur  t h e i l w e i s e, sondern  v o l l s t ä n d i g  am Platze. Um 5 Uhr wurde der Brand bemerkt, um 5 Uhr 20 Minuten hatte die Sachsenrieder Feuerwehr bereits den größten Theil des Mobiliars gerettet und eine an das Brandobjekt anstossende, ebenfalls in Brand gerathene Remise dem wüthenden Elemente entrissen, ehe nur eine andere Feuerwehr am Platze erschien. Volle 60 Stunden hat die Sachsenrieder Feuerwehr Dienste geleistet und war deren Aufgabe bei den maßenhaften Vorräthen von Heu und Korn keine geringe und jeder anwesende fremde Feuerwehrmann, der gerecht sein will, muß dieß bestätigen. Dieselbe will auch keiner anderen Feuerwehr zu nahe treten, den Vorwurf der Nachlässigkeit oder Pflichtverletzung weist sie aber entschieden zurück. Die Abweisung der Einreden eines am Brandplatze befindlichen Ingenrieders und dessen event. Wegweisung vom Brandplatze geschah mit  v o l l e m  R e c h t e, denn nach den bestehenden Vorschriften führt das Commando am Brandplatze der Hauptmann derjenigen Feuerwehr, in deren Rayon der Brand entstanden ist.

 

Fronveste: Gefängnis

Bayr. Schaff: 222 l

distirt:  verdreht, verzerrt

Rayon:  Zuständigkeitsbereich