Die Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Familie, Arbeit und Soziales haben am 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung hinsichtlich von Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie erlassen.
Sie können die Allgemeinverfügung folgend abrufen (.pdf):
Allgemeinverfügung vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67
Zwischenzeitlich wurde die Allgemeinverfügung am 17.03.2020 geändert. Sie können die Änderung folgend abrufen (.pdf):
Änderung der Allgemeinverfügung vom 17.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-83
Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat hierzu eine Liste mit Betriebsformen und deren Beurteilung der Zulässigkeit erstellt, die Sie folgend abrufen können (.pdf, bitte vergrößern!)