Dreimal Widerspruch eingelegt

 

Schwabsoien kämpft gegen Vorrang- und Vorbehaltsbecken

 

Massive Kritik an den Plänen, im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung Vorrang- und Vorbehaltsflächenauszuweisen, kommt auch vom Rathauschef Konrad Sepp, der diese an der Situation in der eigenen Gemeinde festmacht. "Wir wehren uns schon seit eineinhalb Jahren dagegen und führen einen regen Schriftverkehr", erläutert er, " dass wir inzwischen schon dreimal Widerspruch eingelegt haben".

 

Fakt sei, dass im westlichen Landkreis nur Schwabsoien und Peiting (letzteres im Gebiet zwischen der B 17 bei Kurzenried und  der B 23 bei Ramsau) betroffen seien. Schwabsoioen ist dabei die Gemeinde, die bei einer Ausweisung solcher Flächen am stärksten betroffen wäre.

 

Sepp spricht im Zusammenhang mit den Wasserschutzzonen eins und zwei, die nördlich Schwabsoien bis an den Rand von Sachsenried und dann weiter zum Sachsenrieder Forst verlaufen, von einer Fläche mit einer Größenordnung von annähernd drei Quadratkilometern, die betroffen sei. "Wenn solche Projekte ins Rollen kommen, brauchen wir eigentlich keinen Regionalplan 17 mehr", bekundet er Unverständnis gegenüber dem Vorhaben von Regierung und Landkreis.

 

           Rücken gestärkt

 

Und dabei stärkt er den Vertretern der Unabhänigen den Rücken, die sich kürzlich mit einem offenen Brief an Landrat Luitpold Braun gewandt haben. " Jeder Bebauungsplan - und ist er noch so klein - muss publik gemacht werden. Und hier will man unter Aussschaltung der Interessen der Grundstückseigentümer einfach was durchsetzen". Und dann wird der Bürgermeister ("Normalerweise könnte mir das egal sein, aber ich wehre mich dagegen, dass so mit Grundstücksbesitzern umgesprungen wird") noch ein wenig deutlicher. "Ich habe die Besorgnis, dass plötzlich ein weiteres Wasserschutzgebiet aus dem Boden gestampft wird, auf das die Bürger überhaupt keinen Einfluss haben. Und davon wären in Schwabsoien etliche Grundstücksbesitzer betroffen." Hintergrund seiner Besorgnis ist auch die Tatsache, "dass nur Gemeinden an der Entscheidung beteiligt werden, nicht aber die Eigentümer". Denen sollen zwar angeblich keine Nachteile entstehen, doch mag Sepp diese Behauptung nicht so recht glauben. " Wäre dem wirklich so, dann müsste man ja nicht so vorgehen und alles im Verborgenen durchziehen."

 

Wie gesagt, dreimal hat Schwabsoien bislang Widerspruch eingelegt. 1997 kam das Wasserwirtschaftsamt erstmals mit der Bitte auf die Gemeinde zu, zwecks zusätzlicher Vorsorge für das Trinkwasser Vorbehaltsgebieten zuzustimmen. Laut Sepp wurde dieses Unterfangen seinerzeit mit der Begründung abgelehnt, "dass dies überflüssig ist, weil wir bereits ein Wasserschutzgebiet haben".

 

Nach mehrjähriger Ruhe sei man dann heuer gleich zweimal mit dem gleichen Ansinnen konfrontiert worden. "Wir haben jedoch sowohl am 7. Februar wie auch am 20. Mai neuerlich eEnspruch eingelegt", erläutert Sepp.

 

Stephan Penning   Schongauer Nachrichten vom 24. August