Diebstahl bei Bezirksmusikfest vorm Kadi

 

Kistenweise Schnaps geklaut

 

Acht Kisten Schnaps ließen drei junge Burschen beim Bezirksmusikfest in Schwabsoien mitgehen und brachten diese nach Schwabbruck, wo zwei junge Damen Maibaumwache hielten. Dafür gab's Geldauflagen bzw. Sozialdienst, das Verfahren wurde eingestellt.

 

Von Stephan Penning

 

Schongau/Schwabsoien - Es war der 1. Mai vergangenen Jahres, als in Schwabsoien Bezirksmusikfest gefeiert wurde. Parallel wurden in diversen Gemeinden die Maibäume bewacht - so auch im benachbarten Schwabbruck. eine Konstellation, die vor Gericht Bedeutung gewinnen sollte. Denn während der Alkohol in Schwabsoien in größeren Mengen die Kehlen hinabfloss - und dies auch bei den Angeklagten - reifte bei einem jungen Peitinger der Plan, sich noch zusätzlich Alkoholika zu verschaffen - das allerdings zum Nulltarif. Gemeinsam mit einem Spezl aus einer Nachbargemeinde machte er sich deshalb an einen unversperrten Container zu schaffen und ließ aus diesem acht Kisten Bacardi, Vodka und Ramazotti mitgehen, während der Dritte im Bunde Schmiere stand.

 

"Die Kisten hatten wir zuvor im Kühlwagen entdeckt", erklärte der Rädelsführer vor Gericht. Und einer seiner Kompagnons ergänzte noch: "Wir haben uns mordsmäßig gefreut, als wir gesehen haben, was wir da erbeutet hatten".

 

Das Diebesgut wurde dann zu den Mädchen nach Schwabsoien gebracht, die gemeinsam mit Anderen den dortigen Maibaum bewachten. Auf die Fage der Richterin, was sie denn selbst von den Alkoholika getrunken hätten, kamen zunächst recht zögerliche Antworten, bevor ein Beklagter einräumte: "Wenn ich mir schon die Mühe mache, eine solche Menge Flaschen (es waren 48, Anm. der Redaktion) zu entwenden, will ich doch auch was davon haben und trinke logischerweise auch etwas."

 

Allerdings habe man auch andere Bekannte am "Glück" teilhaben lassen. "Die haben sich gefreut und wir hatten ein schlechtes Gewissen", erläuterte er stellvertretend für sämtliche Beklagten, die übrigens alle in Vereinen organisiert sind.

 

Als die Sache aufkam, meldete sich der Besitzer der Alkoholika dann bei den Angeklagten und verlangte Wiedergutmachung. Und obwohl das Diebesgut nur einen Einkaufswert von 600 Euro besaß, stellte er eine Rechnung über 4000 Euro. Letztlich einigte man sich auf die Hälfte, also 2000 Euro, die von den jungen Damen und Herren inzwischen komplett erstattet wurde. "Deshalb waren wir auch überrascht, dass jetzt noch eine Anklageschrift kam", meinte der Hauptangeklagte vor Gericht.

 

Eine Mitangeklagte, die zwei Kisten abgezweigt hatte, erklärte, "dass ich nie auf die Idee gekommen wäre, diese selbst zu verkaufen". Vielmehr hättten Freundinnen und Freunde, die mit ihr im Bauwagen Maibaumwache gehalten hätten, davon getrunken.

 

Weil Monika Leidescher namens der Jugendgerichtshilfe von einer "alkoholbedingten, jugendtypischen Tat" sprach, alle Beklagten intakten Familien entstammen und ohne jeden Eintrag im Bundeszentralregister sind, kamen die Angeklagten mit Geldauflagen zwischen 50 und 100 Euro davon. Nur eine Beklagte, die über keinerlei Einkommen verfügt, wurde dazu verurteilt, 16 Stunden Sozialdienst abzuleisten. Im Übrigen wurde das Verfahren wegen Diebstahl und Hehlerei eingestellt.

 

Schongauer Nachrichten, August 2007