Die Hoffnung stirbt zuletzt

 

Schon zum dritten Mal mit Bauvoranfrage gescheitert

 

Zum dritten mal abgelehnt hat der Schwabsoier Gemeinderat jetzt einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Man befürchte, so der einhellige Tenor der Räte, einen Präsidenzfall, wenn dem Ersuchen entsprochen werde. Die Antragsteller haben dafür wenig Verständnis.

 

Schwabsoien - Seit 2004 versucht Elisabeth Gaiser, dass sie und ihre Schwester Petra Bussewitz auf einem Grundstück, dessen Eigentümer sie sind und das sich am östlichen Ortsrand der Schönachgemeinde unterhalb des Kellerbergs befindet, ein Haus errichten können. Doch auch mit dem dritten Vorstoß hatten sie beim Gemeinderat keinen Erfolg, denn der lehnte das Vorhaben einhellig ab.

"Der Gemeinderat hat alles sehr gut abgewogen, aber wenn wir das machen, werden bald die nächsten Grundstückseigentümer kommen", sagte Bürgermeister Konrad Sepp. Weitere Gemeinderäte stimmten dem zu und forderten, dass das Gebiet "Kirschbichl", in dem sich das Grundstück der Geschwister befindet, durch einen Bebauungsplan erst ordentlich überplant werden müsse, bevor ein Bauplan genehmigt werden kann.

"Wenn wir jetzt nachgeben, dann schaffen wir einen Präsidenzfall", betonte ein Gemeinderat und verwies gleichzeitig auf das neue Baugebiet "Am Punzenberg", in dem noch genügend Bauplätze frei seien. Zudem sie die Erschließung nicht gesichert, so ein weiteres Argument.

Elisabeth Gaiser, die bei der Gemeinderatsitzung unter den Zuhörern saß und der während der Sitzung das Wort erteilt wurde, konnte weder Begründung noch die Entscheidung nachvollziehen. "Es wird immer einen Nachbarn geben", safte sie und verwies darauf, dass Landratsamt und Kreisbaumeister eine solche Bebauung auch jetzt schon rechtlich für möglich hielten und positive Signale gesetzt hätten.

Zudem sei das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet, im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Auch die Erschließung sei über die Blumenstraße, die nur verlängert werden müsste, gesichert, argumentierten die Antragsteller. "Aber die Gemeinde hat nun mal Planungshoheit, und wenn die nicht will, will sie nicht", lautete ihr Fazit.

Die Familien behalten sich nun vor, eine nächst höhere Instanz, wie das Verwaltungsgericht, anzurufen, da sie die jetzt getroffene Entscheidung des Gemeinderates nicht akzeptieren wollen.

 

Anton Jungwirth  Schongauer Nachrichten vom 27. September 2007