Erlaubnis für "Tanzlustbarkeit"

 

Was vor 50 Jahren gang und gäbe war

 

Schwabsoien - Für eine "Tanzlustbarkeits-Erlaubnis" hat die Schwabsoier Landjugend vor rund 50 Jahren 31,50 Mark an das Landratsamt bezahlen müssen. "Das war ein Haufen Geld", erinnert sich der damalige Landjugend-Obmann Arnold Bäckerbauer. Und bei vier Tanzveranstaltungen im Jahr (Faschingsball, Maitanz, Erntedanktanz und Kathreintanz) sind somit Gebühren von rund 125 Mark jährlich angefallen - nur damit das Tanzbein geschwungen werden konnte.

 

Die "Tanzlustbarkeit" fand in den fünziger Jahren beim "Baurawirt" statt, den damals ein gewisser Alfons Schipf gepachtet hatte. Sein Name ist auf der Genehmigung für den Landjugendtanz vermerkt.

 

    Mit Radl angereist

 

Der Maitanz am 20. Mai 1956 ist Arnold Bäckerbauer noch in guter Erinnerung. Damals war er 18 Jahre alt und in der Landjugend aktiv. Rund 140 Burschen und Mädchen haben sich an jedem Sonntagabend zum Tanzen im "Baurawirt" eingefunden. Sie sind aus den umliegenden Orten (bis aus Denklingen) angereist. "Der Hausgang beim Baurawirt war voller Fahrräder", weis Arnold Bäckerbauer zu berichten. Der Eintritt zur "Tanzlustbarkeit" hat damals eine Mark gekostet. Gespielt hat die Kapelle Keller (mit Wilhelm Keller).

 

In der Tanzlustbarkeitserlaubnis ist aufgelistet, wie die Gebühr von 31,50 Mark zustande kommt. Da sind 14,40 Mark Grundgebühr und ein Zuschlag von 3,70 Mark. Die Sperrstundenverlängerung (bis 1 Uhr) wird mit 2,50 Mark in Rechnung gestellt. Hinzu kommt eine "besondere Abgabe" in Höhe von 10 Mark sowie schließlich noch 60 Pfennig Postgebühr. Unterzeichnet ist die Tanzlustbarkeits-Erlaubnis von einem Regierungsobersekretär Hana.

 

mg    Schongauer Nachrichten vom 18. Januar 2005