Ackerverschmutzung wird als Straftat verfolgt:


Wie bereits heute in den Medien verbreitet, gelangten auf zunächst ungeklärte Weise auf einen Acker im Gemeindebereich Schwabsoien erhebliche Mengen von Plastikabfällen, die von dem betreffenden Landwirt in seine Fläche eingepflügt wurden. Die polizeilichen Nachforschungen ergaben, dass die Verschmutzung vermutlich auf einen Defekt in einem Filter der anliefernden Güllefirma zurückzuführen ist. Dadurch konnten Plastiksackteile, die ansonsten ausgesondert werden, in die Gülle gelangen und wurden von dem ausbringenden Fahrer nicht bemerkt. Wegen Verdachts der Bodenverschmutzung nach § 324a des Strafgesetzbuches wurde die Staatsanwaltschaft München II eingeschaltet.

Nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft und der sachverständigen Stelle beim Landratsamt Weilheim-Schongau erfolgte am heutigen Donnerstagmittag eine gemeinsame Besichtigung der Ackerfläche, um Möglichkeiten zur Beseitigung des ausgebrachten Sondermülls zu eruieren. Inwieweit in strafrechtliches Verhalten der Zulieferfirma oder des Landwirts in Frage kommt, müssen die entsprechenden Ermittlungen ergeben.

PI, am 8.05.08