Schönachdorf plant seine Zukunft

 

Schwabsoien – Einstimmig beschlossen hat der Gemeinderat , dass in der Schönachgemeinde Schwabsoien künftig ein Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan gelten soll.
  
Architekt Peter Kern hatte zu den entscheidenden Punkten Stellung genommen und stand Rede und Antwort. ,,Die zentrale Frage ist, wo es in den nächsten 15 bis 20 Jahren lang gehen soll", sagte Gemeindechef Konrad Sepp hinsichtlich des zur Verabschiedung anstehenden Flächennutzungsplans. Dieser ­ ­ stellt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar und zeigt beispielsweise auf, an welcher Stelle sich ein Gewerbegebiet ausweiten soll, wo ein neues Baugebiet ausgewiesen werden kann oder ob auf bestimmten Flächen gewisse bauliche Einrichtungen in der Zukunft Vorrang genießen sollen. Dies triff auf die zwei in Schwabsoien und Sachsenried angedachten Windkraftanlagen zu, die, falls sie gebaut werden, ihren Standort westlich von Sachsenried ­ Richtung Bidingen ­ und nördlich von Schwabsoien ­ Richtung Dienhausen ­ haben werden. ,,Wenn solche Vorranggebiete ausgewiesen werden, ist klar, dass zum Beispiel solche Windanlagen in all den anderen Bereichen der Gemeinde nicht gebaut werden dürfen", veranschaulichte Architekt Peter Kern.

Die Frage eines Gemeinderates, ob durch eine solche Vorrangigkeit gleichzeitig ein Baurecht entstünde, konnte Kern klar verneinen. Natürlich, so fuhr der Architekt fort, könne der Flächennutzungsplan jeder Zeit wieder geändert werden.

Allerdings müssen dann auch wieder alle Träger öffentlicher Belange gehört werden. Insgesamt fand der vom Architekturbüro Kern ausgearbeitete Flächennutzungsplan große Zustimmung.

Als nächste Verfahrensschritte werden die Unterlagen an die nächst höheren zuständigen Behörden geschickt, die ihr Einvernehmen erteilen oder noch Verbesserungsvorschläge äußern können. Zudem liegt der Flächennutzungsplan zur einsicht für die Öffentlichkeit vier wochen lang aus.

Auch hier können Änderungs- oder Verbesserungswünsche seitens der Bevölkerung eingehen. Anschließend werden diese Änderungswünsche mit aufgenommen und ein neuer Beschlussvorschlag ausgearbeitet.

Nachdem dieser vom Gemeinderat beschlossen wurde, wird der endgültige Flächennutzungsplan erst zum Landratsamt und anschließend zur Regierung von Oberbayern geleitet werden.

Sollten die Aufsichtsbehörden nichts einzuwenden haben, kann der Flächennutzungsplan schon bald in Kraft treten. " Wir rechnen damit, dass dies in etwa zwölf Wochen der Fall sein wird", rechnete Bürgermeister Konrad Sepp vor.

 

 

Schäden im Eingangsbereich der Schule

Schwabsoier Firma erhält den Zuschlag

 

Schwabsoien - Der Eingangsbereich der alten Schule weist Schäden auf. Das Stufenwerk ist marode und die Steckeisen sind verrostet. Dies veranlsste die verantwortlichen dazu, schnellstmöglich auf Abhilfe zu sinnen. "Die Baumaßnahmen sollten bis Mitte September abgeschlossen sein", bekräftigte Bürgermeister Konrad Sepp.

Dies wurde seitens der Gemeinde nun im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung einstimmig befürwortet. Unstimmigkeiten indes gab es hinsichtlich der auszuführenden Firma. "Wir haben ein Kostenangebot eines örtlichen Handwerkers in Höhe von 3094 Euro", sagte Sepp.

Dem Ansinnen der Verwaltung, dieses Angebot sogleich anzunehmen, wollten nicht alle Räte folgen. "Es ist noch Zeit genug. Warum sollen wir nicht noch ein Vegleichsangebot mit in die Kalkulation einbeziehen", fragte einer der Räte.

Mit dem Verweis des Bürgermeisters darauf, dass dies bei solch geringen Beträgen nicht notwendig sei und unter Hinweis auf den damit anwachsenden Bürokratismus vergab der Gemeinderat die Bauarbeiten mit zwei Gegenstimmen an die ortsansässige Firma Josef Bassetti.

 

Ortsabrundung per Satzung

 

In Kraft treten kann die Ortsabrundungssatzung "An der Sachsenrieder Forststraße", für die der Gemeinderat einstimmig votierte. Vier Stellungsnahmenwaren von den Trägern öffentlicher Belange eingegangen. am westlichen Ortsrand Sachsenrieds soll ein Haus entstehen. Damit Baurecht geschaffen wird, musste der Gemeinderat eine Satzung erlassen. Das Landratsamt forderte, dass sich das neue Haus "in die nähere Umgebung" einfügen soll. "Das wird geschehen", versprach Bürgermeister Sepp. Auch der Forderung des Sachgebiets für Umweltschutz, einen Abstand der Bebauung zur Sachsenrieder Forststraße von 16 Metern einzuhalten, wird man nachkommen - wie auch der Auflage des Straßenbauamts, bei der Ausfahrt vom Grundstück in die Forststraße die Sichtfreihaltung druch Bewuchs zu gewährleiten.

 

Bebauungsplan geändert

 

Einstimmig verabschiedete das Gremium auch die Änderung des Bebauungsplanes Waldhaus-/Dornaustraße in Sachsenried. Dort trifft ein älterer Bebauungsplan auf einen jüngeren, was sich auch darin zeigt, dass sich in der Höhe des Kniestockes von Nachbarhäusern um fast einen Meter unterscheidet. Damit die bisher benachteiligten Anwohner ihre Häuser, auch mit einem höheren Kniestock versehen können, kam der Gemeinderat dem gleich lautenden Antrag eines Bauherrn einstimmig nach.

 

aj  Schongauer Nachrichten, Mai 2008